- Simon Weißer
Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
Aktualisiert: 16. Aug. 2022
Phase 1 - Frist 31.August 2022
Grundlage
Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Mit diesem EKDP-Programm werden die Unternehmen unterstützt, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.
Förderzeitraum: Februar bis September 2022
Welche Antragsvoraussetzungen gibt es?
Unternehmen in EU, Rechtform egal (bei Konzernen -immer die einzelne Konzerngesellschaft; Zweigniederlassungen gelten nicht)
Verbundene Unternehmen – jedes Unternehmen einen separaten Antrag
Energieintensive Unternehmen (im wesentlichen Produktionsunternehmen), ist kategorisiert nach NACE-Code – siehe Anlage A Anhang 1, oder Anhang des EU-Krisenrahmens (Anlage B)
Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr belaufen.
Energiebeschaffungskosten: ausschließlich elektrischer Strom, Heizstoffe und Energieerzeugnisse, die zu Heizzwecken verwendet werden
Energieträger: elektrischer Strom, Heizstoff, z.B. Heizöl, Kohle, Holzpellets und Energieerzeugnisse -Definition Anlage C -
Verwendungszweck der Energieträger
Elektrischer Strom - egal
Heizstoffe - nur für Heizzwecke
Energieerzeugnisse für Heizzwecke, Motoren, Betrieb techn. Einrichtungen, Maschinen
Wichtig: die Kosten für Energieerzeugnisse, die für andere Zwecke verwendet werden, insbesondere im Produktionsbereich, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Kosten incl. Steuern, Umlagen (EEG, KWKG, etc.), Neztentgelte ohne Umsatzsteuer
Hinweis: Sofern ein Unternehmen bereits mit der Berücksichtigung der Kosten für elektrischen Strom den erforderlichen Grenzwert von 3% des Produktionswertes erreicht, können aus Gründen der Vereinfachung weitere Kostenbestandteile bei der Ermittlung der Energiebeschaffungskosten unberücksichtigt bleiben
Berechnung Produktionswertes
Umsatz + an den Preis des Erzeugnisses geknüpfte Subventionen +/- Vorratsveränderungen fertige und unfertige Erzeugnisse +/- Vorratsveränderungen zum Wiederverkauf erworbene Waren und Dienstleistungen - Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf.
Besondere Zuschussvoraussetzungen
Keine extensive Steuervermeidung – „keine Nutzung von Steueroasen“
Verzicht der Geschäftsführung auf Erhöhung der Vergütung
Effizienzerklärung
Unternehmen hat mit der Antragstellung zu erklären, dass es ein Energie-managementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 50005 betreibt, oder
Andernfalls muss es sich bereit erklären, Energieeffizienzmaßnahmen, deren Kosten sich innerhalb von drei Jahren amortisieren, umzusetzen. Ein Unternehmen, das die Umsetzung dieser Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich nicht erbringen kann, ist von dieser Erklärung befreit. (Beispiele siehe ekdp-Merkblatt Seite 15+16)
Antrags- und Zuschussberechtigung nach 3 Förderstufen
Übersicht dazu siehe „Antrags- und Zuschussberechtigung“ im Ordner Merkblatt
Berechnung der förderfähigen Kosten im Fördermonat, getrennt für Strom und Erdgas:
Differenzbetrag aus: durchschnittlicher Strom- bzw. Erdgaspreis in einem Fördermonat (02 - 09/2022) je bezogener Energieeinheit in DE minus durchschnittliche Strom- bzw. Erdgaspreis im Kalenderjahr 2021 je bezogener Energieeinheit in DE multipliziert mit 2* das Ergebnis multipliziert mit: selbst verbrauchte Energieeinheiten an Strom und Erdgas in DE im Fördermonat aber bei Erdgas Deckelung auf 80% der in Juli bis September 2021 selbst verbrauchten Menge
Zuschuss 20% bis 70% der Mehrkosten, die über den doppelten Kosten des Vorjahres liegen - bezogen auf die aktuelle Menge (bei Gas auf 80% der Menge begrenzt),
*Achtung: Die Preise müssen sich mehr als verdoppelt haben, sonst erfolgt keine Förderung!
Maximalbetrag für Strom und Erdgas je Monat: T€ 250 – T€ 6.250
Maximalbetrag für Strom und Erdgas insgesamt: 2 Mio. - 50 Mio.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN K2 Online-Portal des BAFA möglich
Vor der Antragstellung muss einmalig eine Registrierung erfolgen
Jeder angelegte Vorgang besteht aus zwei Komponenten der Antragserfassung – den Basisdaten und den (Monats-) Anträgen
Es gibt drei Phasen der Antragsbearbeitung
Phase 1:
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.08.2022 eingereicht sein. Diese Frist ist eine materielle Ausschlussfrist.
BAFA bewilligt in der Phase 1 der Antragsbearbeitung einen Abschlag bzw. Vorschuss in Höhe von 80% des gesamten Zuschusses für die bereits belegten und für die noch nicht belegten Fördermonate. Bewilligung und Auszahlungen erfolgen möglichst bis zum 31.12.2022.
Allen Zuschussberechtigten wird 80% des Zuschusses voraussichtlich zwischen Juli und Dezember 2022 ausgezahlt
Phase 2:
Die noch fehlenden Angaben und Unterlagen für den gesamten Förderzeitraum (Februar bis September 2022) sind bis zum 28.02.2023 einzureichen (Frist ist materielle Ausschlussfrist)
Auf Basis dieser Angaben und Unterlagen für alle Fördermonate erfolgt in der Phase 2 der Antragsbearbeitung eine Schlussabrechnung.
Das BAFA entscheidet über den gesamten Zuschuss bis zum 30.06.2023
Phase 3:
Bis zum 29.02.2024 (materielle Ausschlussfrist) müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, die eine Überprüfung der Zuschussvoraussetzungen für die Förderstufen 2 und 3 ermöglichen.
In dieser Phase 3 der Antragsbearbeitung werden keine zusätzlichen Zuschüsse gezahlt, sondern nur ggf. zu viel gezahlte Zuschüsse zurückgefordert
Hinweis
Das BAFA veröffentlicht auf seiner Internetseite (www.bafa.de/ekdp) am ersten Werktag jeden Monats eine Indikation, ob auf Basis der voraussichtlich bewilligten Zuschüsse die Haushaltsmittel ausreichen oder die Zuschüsse quotal gekürzt werden.
Gerne stehen wir Ihnen kostenfrei für eine Einschätzung, ob und in welcher Höhe Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, zur Verfügung. Wenn Sie mögen, nehmen wir Ihnen gerne auch die Bürokratie im Antragsprozess ab und stellen auf Basis einer Erfolgsbeteiligung den kompletten Förderantrag für Sie ein.