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  • Simon Weißer

KfW-Margining Finanzierungsinstrument

Die Energiebeschaffung von Energieversorgungsunternehmen („EVU“) ist zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. Da den Kunden oftmals ein oder gar zwei bis drei Jahre Preisbindung angeboten wird, beschaffen die EVUs auch ihre Mengen zumindest teilweise für mehrere Jahre im Voraus. Was geschieht, wenn EVUs hier Spekulation betreiben und langfristige Kundenverträge nur mit kurzfristigen Lieferantenverträgen bedienen, sieht man an den zahlreichen Insolvenzen derzeit.

Die Beschaffung kann entweder an der Börse oder aber durch individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten stattfinden, letzteres wird als außerbörsliche oder auch s.g. OTC (Over-the-Counter) Kontrakte bezeichnet. Letztere können dann über ein Clearinghaus (z.B. ECC), welches gegenseitig Verpflichtungen und Forderungen aufrechnet oder aber direkt miteinander abgewickelt werden.

Insbesondere für die langfristige Beschaffung müssen EVUs bei ihren Lieferanten oftmals Sicherheiten hinterlegen, sowohl bei der Beschaffung an der Börse, als auch bei individuellen Vereinbarungen. Dies erfolgt oftmals durch die Hinterlegung von Barmitteln und nennt sich Margining.

Aufgrund der derzeit extrem hohen Energiepreise in Verbindung mit einer hohen Preisschwankung (=Volatilität) verlangen die Lieferanten nun auch deutlich höhere Sicherheitsleistungen. Dies führt dazu, dass insbesondere die langfristige Beschaffung die Energieversorgungsunternehmen vor große Herausforderungen stellt oder schlichtweg nicht möglich ist, was entsprechende Risiken bedeutet.

Um dies abzufedern, sollen betroffene Unternehmen nun bei der KfW eine Kreditlinie beantragen können.



Produkteckpunkte

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland

  • Finanziert werden Margining-Verpflichtungen für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate mit Lieferort Deutschland aus börslichen Kontrakten oder solchen, welche über ECC oder ICE Clear Europe als Clearinghaus abgewickelt werden

  • Die Versorgungssicherheit in Deutschland muss ohne Kreditgewährung gefährdet sein und dem Unternehmen ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich

  • Der Zinssatz ist bonitätsabhängig

  • Kreditlaufzeiten sind bis zum 30.04.2023 möglich

  • Es wird eine Eigenbeteiligung der Gesellschafter sowie ein Verzicht auf Gewinnausschüttung vorausgesetzt

  • Die Antragssteller dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten gewesen sein, was bedeutet:

  • Kein negatives Eigenkapital

  • Kein laufendes Insolvenzverfahren

  • Keine erhaltene Rettungsbeihilfe


Wertung

Das Programm richtet sich offenkundig eher an die sehr großen Marktteilnehmer. Der Nachweis der Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland wird für einen Großteil der EVUs, welche oftmals regional agieren und/oder mittelständische Größenverhältnisse zeigen, nur schwer erbringbar sein. Hinzu kommt, dass kleine und mittlere EVUs, insbesondere Ökostromanbieter, Energie meist außerbörslich und ohne zwischengeschaltetes Clearing beschaffen.

Die Laufzeit der Kredite bis längstens 30.04.2023 bedeutet ferner, dass keine längerfristige Beschaffung möglich ist.

Das Programm ist somit als Instrument zur Sicherung der kurzfristigen Energieversorgung in Deutschland zu verstehen, eine Stützung der EVUs in der Breite ist u.E. damit nicht möglich.


Alternativen

Als Alternative steht der UBR Förderkredit der KfW für Betriebsmittel zur Verfügung. Dieser wird allerdings nur zu 80% von der KfW rückverbürgt, was bedeutet, dass eine Hausbank erforderlich ist, welche das verbleibende Risiko von 20% übernimmt.

Noch passender empfinden wir die Einräumung einer Avalkreditlinie durch die Hausbank. Dies bedeutet, dass eine Bank gegenüber dem Lieferanten das Versprechen gibt, im Fall der Fälle für die Verpflichtungen geradezustehen. Avalkredite sind etwas günstiger als klassische Kredite, da kein Geld fließt. Ferner: Findet die Sicherheitsleistung kreditfinanziert durch Barmittel statt, so bedeutet das eine steigende Bilanzsumme und somit ein geringeres Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme. Avalkredite hingegen haben keine Auswirkungen auf die Bilanzsumme.

Für Avalkredite gibt es die Möglichkeit, die regionalen Förderbanken, z.B. die LfA in Bayern oder die NRW.Bank einzubinden. Diese können den Avalkredit der Hausbank i.H.v. bis zu 80% rückverbürgen.


Unter kfw.de/Absicherungsinstrument-Margining finden Sie den ausführlichen Bericht der KfW.



Das FINBEST-Team begleitet mehrere EVUs in diesen herausfordernden Zeiten, gerne beraten wir auch Sie individuell zu Ihren Optionen und welche Möglichkeiten am besten zu Ihren Anforderungen passen.




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Unsere Intention ist es, ein aggregiertes Bild zu den jüngsten Entwicklungen der Firmenkundenzinssätze zu geben. In der Praxis können somit kundenindividuell deutliche Unterschiede zu den hier genannt

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