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  • Simon Weißer

KfW-Sonderprogramme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekonfliktes

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die in diesem Zusammenhang von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen, werden die davon betroffenen Unternehmen mit einem neuen Kreditprogramm der KfW unterstützt.


KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand (089) und große Unternehmen (079)

Zielgruppe und Fördervoraussetzungen Die Antragsteller müssen von den Kriegshandlungen oder den in diesem Zusammenhang erlassenen EU-Sanktionen oder wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen betroffen sein. Die Betroffenheit ist gegeben bei:

  • Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe der letzten 3 Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland betrug mindestens 10 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes

  • nachgewiesenen Produktionsausfällen in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland

  • nachgewiesenen Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen

  • Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus oder Russland

  • Energiekostenanteil betrug mindestens 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe im Jahr 2021

Die Antragssteller dürfen per 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gewesen sein, was bedeutet:

  • Kein negatives Eigenkapital

  • Kein laufendes Insolvenzverfahren

  • Keine erhaltene Rettungsbeihilfe


Produkteckpunkte Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 100 Mio. Euro. Er ist begrenzt auf:

  • 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes gemäß den letzten drei vorliegenden Jahresabschlüssen oder

  • 50 % der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Antragstellung

Der höhere Betrag ist hierbei limitierender Faktor.

  • 80% Haftungsfreistellung für Unternehmen bis 500 Mio. € Gruppenumsatz, für größere Unternehmen 70%

  • Kreditlaufzeit bis zu 6 Jahre bei bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufsjahren

  • Bis zu 6 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit als Option zur Zinssicherung

  • Keine Kreditprüfung der KfW bis 3 Mio. €, bis 10 Mio. € lediglich vereinfachte Prüfung

  • Gefördert werden Investitionen inklusive Übernahmen sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf

  • Während der Kreditlaufzeit sind Ausschüttungen an Gesellschafter limitiert


Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der geeigneten Sonderprogramme! Sprechen Sie uns hierzu einfach an!


Unter kfw.de/Sonderprogramm-UBR finden Sie den ausführlichen Bericht der KfW.





Noch vor der Sommerpause ist ferner angedacht, zwei weitere Förderbausteine zu etablieren:

  1. Energieversorgungsunternehmen, die für ihre Energiebeschaffung Garantien bei den Lieferanten hinterlegen müssen, sollen hierbei unterstützt werden

  2. Unternehmen, welche besonders unter den hohen Energiepreisen leiden (mindestens doppelt so hohe Energiekosten als im Vorjahr), sollen Zuschüsse i.H.v. bis zu 70% der Mehrkosten beantragen können

Wie die beiden Programme konkret ausgestaltet werden, ist noch offen, für die Zuschüsse ist aber der beihilferechtliche Rahmen mit bis zu 400 TEUR verabschiedet.

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Unsere Intention ist es, ein aggregiertes Bild zu den jüngsten Entwicklungen der Firmenkundenzinssätze zu geben. In der Praxis können somit kundenindividuell deutliche Unterschiede zu den hier genannt

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